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VISUM
Allgemeines
Für die Einreise in die Russische Föderation braucht man ein gültiges
Visum. Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt und gilt für
die Aufenthaltsorte oder für eine festgelegte Route. Die Unterlagen können nur
persönlich oder durch einen Vertreter (z.B. Reisebüro) eingereicht werden. Achtung:
Seit dem 1.8.2005 kann man das Visum nicht mehr per Post beantragen! Die
Bearbeitungskosten hängen von der Bearbeitungszeit ab.
Es kann auch eine Agentur beauftragt
werden, die Einladung / das Visum gegen Bezahlung zu beschaffen. Dies wird von
den russischen Konsulaten toleriert.
In Russland muss man sich mit dem Visum und der bei der Einreise erhaltenen
Einreise-Karte binnen drei Tagen beim Ausländeramt OWIR (ОВИР=отдел виз и регистрации, Abteilung
für Visa und Registrierung) registrieren lassen (persönlich oder durch
eine Agentur). Falls die Einladung durch ein Hotel erfolgt, so muss man sich bei
diesem am Einreisetag registrieren lassen.
Die aktuellen Visaregelungen sind unter
http://www.russische-botschaft.de/Konsulat/visa.htm zu finden.
Erkundigt euch so früh wie möglich bei der betreffenden Landesvertretung über
die derzeitigen Visabestimmungen! Links und Adressen
wichtiger Konsulate und Botschaften
Beachte auch die Regelung für den Transit nach Russland
durch andere Länder.
Ab und zu gibt es Interessantes zum Thema im Forum
Travel Document
Systems (engl.) Alles um Visabestimmungen für
Russland
http://traveldocs.com/ru/index.htm [Link
in neuem Fenster öffnen]
Alle Angaben Stand 2005 und ohne Gewähr.
Touristenvisum
Für die
Visaausstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass (da das Visum
in den Pass eingetragen wird, reicht das Einreichen einer Passkopie nicht
aus);
- ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine
ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visaantrag (Antrag erhältlich in
der jeweiligen russischen Vertretung);
- ein Passbild;
-
Staatsbürger der Schengener Staaten müssen eine Auslandskrankenversicherung
abgeschlossen haben. Vorzulegen ist die ausgefüllte Versicherungskarte.
Reisende, die keine Auslandskrankenversicherung haben, müssen sich vor der
Reise nach Russland bei einer von der Botschaft anerkannten Versicherungen
versichern lassen (Die aktuelle Liste kann bei der Botschaft oder im Internet
abgefragt werden);
- eine Reisebestätigung des
russischen Reiseveranstaltersmit folgenden Angaben: Name, Vorname,
Geburtsdatum, Paßnummer und Nationalität des Antragstellers, Ein- und
Ausreisetag, Reiseroute, Reiseart (Bus, Bahn, PKW, Schiff, Flug)
Grenzübergangsstellen (Bei Bus-, Bahn- und PKW-Reisen). Die Reisebestätigung
muss zudem die vom Außenministerium der RF vergebene Referenznummer des
russischen Reiseveranstalters, Stempel, Ausstellungsdatum und Unterschrift
aufweisen;
- eine Reisebestätigung des deutschen
Reisebüros oder Reiseveranstalters. Bei Ostseekreuzfahrten (Mit Aufenthalten
in Kaliningrad oder St. Petersburg) muss die entsprechende Bestätigung des
Reisebüros mit genauer Angabe von Aufenthaltsterminen und dem Vermerk, dass
die Übernachtung an Bord des Schiffes erfolgt, vorgelegt werden. Wird in St.
Petersburg oder Kaliningrad übernachtet, muss ein Hotelvoucher eingereicht
werden;
- Bestätigung einer Auslandskrankenversicherung
eines vom Konsulat anerkannten Versicherers (Infos über das Konsulat
www.russische-botschaft.de);
- für Gruppenreisen
muss zusätzlich eine Liste beigefügt werden, auf der die einzelnen Teilnehmer
in numerischer Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer und
Nationalität aufgeführt sind. Desweiteren müssen die Reisedaten, die
Reiseroute, die Reiseart sowie gegebenenfalls die Grenzübergangsstellen
vermerkt sein. Die Gruppenliste muss vom russischen Reiseveranstalter
bestätigt sein und zusammen mit der Bestätigung des deutschen
Reiseveranstaltes sowie den unter Spiegelstrich 1 bis 4 erwähnten Unterlagen
vorgelegt werden. Reisepässe und Visaanträge müssen entsprechend der
Gruppenliste durchnummeriert und in getrennte Stapel gebunden eingereicht
werden
Kosten: 30 bis 90 Euro
Besuchervisum
(Privatreisen)
Für die
Visaausstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass (da das Visum
in den Pass eingetragen wird, reicht das Einreichen einer Passkopie nicht
aus);
- ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine
ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visaantrag (Antrag erhältlich in
der jeweiligen russischen Vertretung);
- ein Passbild;
-
Staatsbürger der Schengener Staaten müssen eine Auslandskrankenversicherung
abgeschlossen haben. Vorzulegen ist die ausgefüllte Versicherungskarte.
Reisende, die keine Auslandskrankenversicherung haben, müssen sich vor der
Reise nach Russland bei einer von der Botschaft anerkannten Versicherungen
versichern lassen (Die aktuelle Liste kann bei der Botschaft oder im Internet
abgefragt werden);
- Bestätigung einer
Auslandskrankenversicherung eines vom Konsulat anerkannten Versicherers (Infos
über das Konsulat www.russische-botschaft.de);
-
Eine förmliche Einladung im Original.Die Einladung muss von dem einadenden
russischen Staatsbürger bei der örtlichen Meldebehörde (OWIR) eingeholt
werden. Bei der Visabeantragung muss in einem gesonderten Schreiben der
Reisetermin und die Reiseart angegeben werden
Kosten: 40 bis 100 Euro
Visum für Geschäfts- und Dienstreisen,
Studienaufenthalte, Kultur- und Schüleraustausche
Für die
Visaausstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass (da das Visum
in den Pass eingetragen wird, reicht das Einreichen einer Passkopie nicht
aus);
- ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine
ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visaantrag (Antrag erhältlich in
der jeweiligen russischen Vertretung);
- ein Passbild;
-
Staatsbürger der Schengener Staaten müssen eine Auslandskrankenversicherung
abgeschlossen haben. Vorzulegen ist die ausgefüllte Versicherungskarte.
Reisende, die keine Auslandskrankenversicherung haben, müssen sich vor der
Reise nach Russland bei einer von der Botschaft anerkannten Versicherungen
versichern lassen (Die aktuelle Liste kann unter www.russische-botschaft.de abgefragt werden);
-
Für die Reise nach Moskau, St. Petersburg, das Moskauer oder das Leningrader
Gebiet ein gestempeltes und unterzeichnetes Einladungsformular des
Außenministeriums der RF (Original oder gut lesbares Fax).Die Einladung muss
von der einladenden russischen Firma, Institution oder Organisation bei der
Konsularverwaltung des Außenministerriums der RF für die eingeladene/n
Person/en auf einem gesonderten Formular beantragt werden
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, die
offizielle Einladung durch die Konsularverwaltung des Außenministeriums der RF
per Telex an die entsprechende russische Konsularabteilung senden zu lassen.
Für alle anderen Orte (außer Moskau, St.
Petersburg, das Moskauer oder das Leningrader Gebiet) der RF wird zur
Visabearbeitung eine Einladung der russischen Firma, Institution oder
Organisation (Original oder gut lesbares Fax) benötigt. Die Einladung muss
folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit
des Antragstellers, Ein- und Ausreisetermin, die Reiseroute, Datum, Stempel und
Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation.
Kosten: 40 bis 100
Euro
Dauervisum
Dauervisa werden nur
Geschäftsreisenden ausgestellt.
Für die Visaausstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- in mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass (da das Visum in
den Pass eingetragen wird, reicht das Einreichen einer Passkopie nicht aus);
-
ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich
unterschriebener Visaantrag (Antrag erhältlich in der jeweiligen russischen
Vertretung);
- ein Passbild;
-
Staatsbürger der Schengener Staaten müssen eine Auslandskrankenversicherung
abgeschlossen haben. Vorzulegen ist die ausgefüllte Versicherungskarte.
Reisende, die keine Auslandskrankenversicherung haben, müssen sich vor der
Reise nach Russland bei einer von der Botschaft anerkannten Versicherungen
versichern lassen (Die aktuelle Liste kann unter www.russische-botschaft.de
abgefragt werden);
- Eine entsprechende Bestätigung des
Außenministeriums der RF muss beim Konsulat eingegangen sein.
Kosten: 80 bis 250 Euro (Richtet sich nach
der Gültigkeitdauer des Visums)
Transitvisum
Für Reisen durch Belarus / die Ukraine /
das Baltikum nach Russland:
Belarus nach Russland
Für die Durchreise durch Belarus nach Russland wird seit Frühjahr 2000 ein
Transitvisum benötigt, welches vor
der Abreise zu beantragen ist.
Adressen und Webseiten der weißrussischen Botschaften
hier
Ukraine nach
Russland
Bürger der EU benötigen zur Ein- und Durchreise nur einen gültigen
Reisepass (Personalausweis genügt
nicht).
Baltikum
Für Staaten des Baltikums besteht kein Visumszwang für EU-Bürger. Dennoch
braucht man auch weiterhin einen Reisepass (Personalausweis genügt
nicht).
Für Transitreisen
durch Russland in andere Länder:
ACHTUNG: Flüge von Weißrussland nach Russland
werden in Russland bereits als Inlandsflüge angesehen, es wird also auch, falls
man nur in ein anderes Land weiterreisen will, ein Transitvisum nötig.
Ein Transitvisum wird bei Vorlage der Kopie des Bahn- bzw. Flugtickets sowie des
Visums für das Zielland erteilt. Es hat eine Gültigkeit von 72 Stunden.
Kosten: 40 bis 100
Euro
AIDS-Test
Seit mehreren Jahren
existiert ein Gesetz zur AIDS-Kontrolle. Demnach müssen Reisende bei einem
längeren Aufenthalt in der RF die Bescheinigung über einen HIV-Test bei der
Beantragung eines Visums vorlegen. Dieses Gesetz wird allerdings wegen fehlender
Durchführungsbestimmungen von den Botschaften verschieden ausgelegt, in den
meisten Fällen sehen die russischen Auslandvertretungen davon jedoch ab.
Erkundige dich früh genug, ob ein Test vorgelegt werden muss (spätestens eine
Woche vor der Beantragung des Visums).
Aktualisierung: 10.10.2005
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