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VISUM

Allgemeines

Für die Einreise in die Russische Föderation braucht man ein gültiges Visum. Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt und gilt für die Aufenthaltsorte oder für eine festgelegte Route. Die Unterlagen können nur persönlich oder durch einen Vertreter (z.B. Reisebüro) eingereicht werden. Achtung: Seit dem 1.8.2005 kann man das Visum nicht mehr per Post beantragen! Die Bearbeitungskosten hängen von der Bearbeitungszeit ab.
Es kann auch eine Agentur beauftragt werden, die Einladung / das Visum gegen Bezahlung zu beschaffen. Dies wird von den russischen Konsulaten toleriert.
In Russland muss man sich mit dem Visum und der bei der Einreise erhaltenen Einreise-Karte binnen drei Tagen beim Ausländeramt OWIR (ОВИР=отдел виз и регистрации, Abteilung für Visa und Registrierung) registrieren lassen (persönlich oder durch eine Agentur). Falls die Einladung durch ein Hotel erfolgt, so muss man sich bei diesem am Einreisetag registrieren lassen.

Die aktuellen Visaregelungen sind unter
http://www.russische-botschaft.de/Konsulat/visa.htm zu finden.


Erkundigt euch so früh wie möglich bei der betreffenden Landesvertretung über die derzeitigen Visabestimmungen!
Links und Adressen wichtiger Konsulate und Botschaften

Beachte auch die Regelung für den Transit nach Russland durch andere Länder.

Ab und zu gibt es Interessantes zum Thema im Forum

Travel Document Systems (engl.) Alles um Visabestimmungen für Russland
http://traveldocs.com/ru/index.htm   [Link in neuem Fenster öffnen]

Alle Angaben Stand 2005 und ohne Gewähr.


Touristenvisum

Für die Visaausstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass (da das Visum in den Pass eingetragen wird, reicht das Einreichen einer Passkopie nicht aus);
  • ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visaantrag (Antrag erhältlich in der jeweiligen russischen Vertretung);
  • ein Passbild;
  • Staatsbürger der Schengener Staaten müssen eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Vorzulegen ist die ausgefüllte Versicherungskarte. Reisende, die keine Auslandskrankenversicherung haben, müssen sich vor der Reise nach Russland bei einer von der Botschaft anerkannten Versicherungen versichern lassen (Die aktuelle Liste kann bei der Botschaft oder im Internet abgefragt werden);
  • eine Reisebestätigung des russischen Reiseveranstaltersmit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Paßnummer und Nationalität des Antragstellers, Ein- und Ausreisetag, Reiseroute, Reiseart (Bus, Bahn, PKW, Schiff, Flug) Grenzübergangsstellen (Bei Bus-, Bahn- und PKW-Reisen). Die Reisebestätigung muss zudem die vom Außenministerium der RF vergebene Referenznummer des russischen Reiseveranstalters, Stempel, Ausstellungsdatum und Unterschrift aufweisen;
  • eine Reisebestätigung des deutschen Reisebüros oder Reiseveranstalters. Bei Ostseekreuzfahrten (Mit Aufenthalten in Kaliningrad oder St. Petersburg) muss die entsprechende Bestätigung des Reisebüros mit genauer Angabe von Aufenthaltsterminen und dem Vermerk, dass die Übernachtung an Bord des Schiffes erfolgt, vorgelegt werden. Wird in St. Petersburg oder Kaliningrad übernachtet, muss ein Hotelvoucher eingereicht werden;
  • Bestätigung einer Auslandskrankenversicherung eines vom Konsulat anerkannten Versicherers (Infos über das Konsulat www.russische-botschaft.de);
  • für Gruppenreisen muss zusätzlich eine Liste beigefügt werden, auf der die einzelnen Teilnehmer in numerischer Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer und Nationalität aufgeführt sind. Desweiteren müssen die Reisedaten, die Reiseroute, die Reiseart sowie gegebenenfalls die Grenzübergangsstellen vermerkt sein. Die Gruppenliste muss vom russischen Reiseveranstalter bestätigt sein und zusammen mit der Bestätigung des deutschen Reiseveranstaltes sowie den unter Spiegelstrich 1 bis 4 erwähnten Unterlagen vorgelegt werden. Reisepässe und Visaanträge müssen entsprechend der Gruppenliste durchnummeriert und in getrennte Stapel gebunden eingereicht werden

Kosten: 30 bis 90 Euro

Besuchervisum (Privatreisen)

Für die Visaausstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass (da das Visum in den Pass eingetragen wird, reicht das Einreichen einer Passkopie nicht aus);
  • ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visaantrag (Antrag erhältlich in der jeweiligen russischen Vertretung);
  • ein Passbild;
  • Staatsbürger der Schengener Staaten müssen eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Vorzulegen ist die ausgefüllte Versicherungskarte. Reisende, die keine Auslandskrankenversicherung haben, müssen sich vor der Reise nach Russland bei einer von der Botschaft anerkannten Versicherungen versichern lassen (Die aktuelle Liste kann bei der Botschaft oder im Internet abgefragt werden);
  • Bestätigung einer Auslandskrankenversicherung eines vom Konsulat anerkannten Versicherers (Infos über das Konsulat www.russische-botschaft.de);
  • Eine förmliche Einladung im Original.Die Einladung muss von dem einadenden russischen Staatsbürger bei der örtlichen Meldebehörde (OWIR) eingeholt werden. Bei der Visabeantragung muss in einem gesonderten Schreiben der Reisetermin und die Reiseart angegeben werden

Kosten: 40 bis 100 Euro


Visum für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- und Schüleraustausche

Für die Visaausstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass (da das Visum in den Pass eingetragen wird, reicht das Einreichen einer Passkopie nicht aus);
  • ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visaantrag (Antrag erhältlich in der jeweiligen russischen Vertretung);
  • ein Passbild;
  • Staatsbürger der Schengener Staaten müssen eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Vorzulegen ist die ausgefüllte Versicherungskarte. Reisende, die keine Auslandskrankenversicherung haben, müssen sich vor der Reise nach Russland bei einer von der Botschaft anerkannten Versicherungen versichern lassen (Die aktuelle Liste kann unter www.russische-botschaft.de abgefragt werden);
  • Für die Reise nach Moskau, St. Petersburg, das Moskauer oder das Leningrader Gebiet ein gestempeltes und unterzeichnetes Einladungsformular des Außenministeriums der RF (Original oder gut lesbares Fax).Die Einladung muss von der einladenden russischen Firma, Institution oder Organisation bei der Konsularverwaltung des Außenministerriums der RF für die eingeladene/n Person/en auf einem gesonderten Formular beantragt werden

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, die offizielle Einladung durch die Konsularverwaltung des Außenministeriums der RF per Telex an die entsprechende russische Konsularabteilung senden zu lassen.
Für alle anderen Orte (außer Moskau, St. Petersburg, das Moskauer oder das Leningrader Gebiet) der RF wird zur Visabearbeitung eine Einladung der russischen Firma, Institution oder Organisation (Original oder gut lesbares Fax) benötigt. Die Einladung muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit des Antragstellers, Ein- und Ausreisetermin, die Reiseroute, Datum, Stempel und Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation.

Kosten: 40 bis 100 Euro

Dauervisum

Dauervisa werden nur Geschäftsreisenden ausgestellt.
Für die Visaausstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • in mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass (da das Visum in den Pass eingetragen wird, reicht das Einreichen einer Passkopie nicht aus);
  • ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visaantrag (Antrag erhältlich in der jeweiligen russischen Vertretung);
  • ein Passbild;
  • Staatsbürger der Schengener Staaten müssen eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Vorzulegen ist die ausgefüllte Versicherungskarte. Reisende, die keine Auslandskrankenversicherung haben, müssen sich vor der Reise nach Russland bei einer von der Botschaft anerkannten Versicherungen versichern lassen (Die aktuelle Liste kann unter www.russische-botschaft.de abgefragt werden);
  • Eine entsprechende Bestätigung des Außenministeriums der RF muss beim Konsulat eingegangen sein.

Kosten: 80 bis 250 Euro (Richtet sich nach der Gültigkeitdauer des Visums)

Transitvisum


Für Reisen durch Belarus / die Ukraine / das Baltikum nach Russland:

Belarus nach Russland
Für die Durchreise durch Belarus nach Russland wird seit Frühjahr 2000 ein Transitvisum benötigt, welches vor der Abreise zu beantragen ist.
Adressen und Webseiten der weißrussischen Botschaften hier

Ukraine nach Russland
Bürger der EU benötigen zur Ein- und Durchreise nur einen gültigen Reisepass (Personalausweis genügt nicht).

Baltikum
Für Staaten des Baltikums besteht kein Visumszwang für EU-Bürger. Dennoch braucht man auch weiterhin einen Reisepass (Personalausweis genügt nicht).

Für Transitreisen durch Russland in andere Länder:

ACHTUNG: Flüge von Weißrussland nach Russland werden in Russland bereits als Inlandsflüge angesehen, es wird also auch, falls man nur in ein anderes Land weiterreisen will, ein Transitvisum nötig.
Ein Transitvisum wird bei Vorlage der Kopie des Bahn- bzw. Flugtickets sowie des Visums für das Zielland erteilt. Es hat eine Gültigkeit von 72 Stunden.

Kosten: 40 bis 100 Euro

AIDS-Test

Seit mehreren Jahren existiert ein Gesetz zur AIDS-Kontrolle. Demnach müssen Reisende bei einem längeren Aufenthalt in der RF die Bescheinigung über einen HIV-Test bei der Beantragung eines Visums vorlegen. Dieses Gesetz wird allerdings wegen fehlender Durchführungsbestimmungen von den Botschaften verschieden ausgelegt, in den meisten Fällen sehen die russischen Auslandvertretungen davon jedoch ab. Erkundige dich früh genug, ob ein Test vorgelegt werden muss (spätestens eine Woche vor der Beantragung des Visums).


Aktualisierung: 10.10.2005